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Energieberatung
Die Energiepreise haben sich in den letzten 10
Jahren mehr als verdoppelt, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar.
Die fossilen Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Kohle sind endlich. Die größten Lagerstätten
befinden sich in instabilen Regionen der Erde. Kriege um die immer knapper werdenden Rohstoffe
sind zukünftig nicht auszuschließen.
Bei jeder Nutzung fossiler Energieträger wird das Klimagas CO2 frei, Naturkatastrophen
aufgrund der globalen Erderwärmung sind die Folge.
Damit sind die grundsätzliche Umstellung unserer Energieversorgung und der Ersatz fossilen
Energieträger eine entscheidende Aufgabe unserer Zeit.
Durch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
Verbesserung der Energieeffizienz begeben
Sie sich gegenüber den Unwägbarkeiten der zukünftigen Energiepreisentwicklung
auf die sichere Seite.
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Quelle linear aktuell 02/07
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Quelle Science Magazine, 2006
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Für den Klimaschutz kann jeder etwas tun, aber auch hier sind oftmals die
Mittel begrenzt. Wir helfen Ihnen dabei, das Richtige zutun.
Somit profitieren Sie und das Klima!
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Unsere Leistungen
- Vor-Ort-Energieberatung nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
- Unterstützung bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln innerhalb des CO2
-Gebäudesanierungsprogramms (Maßnahmenpakete 0 bis 4, EnEV-Neubauniveau bzw. Unterschreitung EnEV-Neubauniveau
um 30%, Kredit- oder Zuschussvariante).
- Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 (in Vorbereitung)
- Beratung Thüringer Unternehmen im Rahmen des "Impulsberatungsprogramms für mehr Energieeffizienz..."
durch das Umweltzentrum des Handwerks Thüringen (UZH)
- Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude nach Bedarf oder Verbrauch entsprechend EnEV 2007
- Variantenuntersuchung zur Wärmeversorgung in Anlehnung an VDI 2067 (Vollkostenvergleich)
- Finanzmathematische Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit von Energiekonzepten
Nutzwertanalyse, Kapitalwert- und Annuitätenverfahren, interner Zinsfluss)
- Simulation solarthermischer Anlagen (Deckungsrate)
- Gebäudedichtheitstest (Blower-Door-Messung), Gebäudethermographie (nach vorheriger Absprache)
- Beratung zu Stromtarifen, Messungen, Lastmanagement
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Qualifikation, Fachkenntnis
- Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
nach § 21 EnEV 2007
- BAFA anerkannter Energieberater, Beraternummer 118395
- Zugelassen als Berater vom Umweltzentrum des Handwerks Thüringen (UZH) für das Impulsberatungsprogramm
für mehr Energieeffizienz Thüringer Unternehmen
- Mitglied im Landesfachverband Energieberatung Thüringen e.V.
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Wesentliche Inhalte des Vor-Ort-Beratungsberichts
Erhebung des Ist-Zustandes
Die Gebäudedaten, wie Haustyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten werden aufgenommen.
Berechnungen von Gebäudevolumen sowie der beheizten Fläche.
Das Gebäude wird wärmetechnisch eingestuft und zwar getrennt für Außenwandflächen,
Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände
zu unbeheizten Gebäudebereichen und offensichtlichen Wärmebrücken.
Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung
des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende,
Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.
Schließlich wird noch der Zustand der Heizungsanlage erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten
der Anlage (Typ, Nenn-Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärmeerzeuger gemäß
des Abgasmessprotokolls sowie genaue Angaben über den bisherigen Energieverbrauch, den Zustand
der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im Heizungssystem mit
Steuer- und Regelungstechnik.
Der Beratungsbericht
- Grunddaten des Gebäudes
- energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
- energetische Schwachstellen
- Warmwasserbereitung
- Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Angabe der Kosten als Kostenschätzung
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung
der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
- Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxyd und Stickoxyd)
im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
- Differenzierter Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
- Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse, mit den sich aus dem Bericht
ergebenden Empfehlungen
Das persönliche Beratungsgespräch
Der Beratungsbericht wird ausgehändigt und der Inhalt in einem persönlichen
Abschlussgespräch erläutert. Hier geht es besonders darum Tipps zu geben, wie die
Vorschläge umzusetzen sind und welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.
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Kurzinformation zur EnEV 2007
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Quelle dena/EnEV2007
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EnEV 2007: Welche Gebäude betroffen?
Die EnEV 2007 wird für alle beheizten und gekühlten Gebäude gelten sowie für deren Anlagentechnik
zur Heizung, Kühlung, Raumlufttechnik, Beleuchtung und Warmwassererwärmung. Ausnahmen sind
Wohnhäuser, die unter vier Monaten jährlich genutzt werden, landwirtschaftliche Gebäude,
Kirchen usw.
Welche Energieausweise sind vorgeschrieben?
Energieausweise für Neubauten aber auch für
wesentliche Änderungen oder Erweiterungen im Bestand.
Der Eigentümer muss den Energieausweis der Landesbehörde auf
Verlangen vorlegen.
Energieausweise im Bestand samt Empfehlungen zur Modernisierung
bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder Nutzungseinheit.
Der Energieausweis muss potentiellen Käufern oder Mietern zugänglich gemacht werden.
Öffentliche Energieausweise
müssen gut sichtbar an Dienstleistungsgebäuden mit über
1000 m2
Nutzfläche und mit regem Publikumsverkehr aushängen.
Ab wann sind die Energieausweise verpflichtend?
- Wohnbestand mit Baujahr bis 1965: verpflichtend ab 1. Juli 2008 bei Verkauf oder Neuvermietung
- Wohnbestand Baujahr 1966 bis 01.02.2002: verpflichtend ab 1. Januar 2009 bei Verkauf oder Neuvermietung
- Nachweise gemäß EnEV 2002 bzw. EnEV 2004 und freiwillige Energieausweise im Bestand
sollen 10 Jahre gültig sein.
- Nichtwohnbestand: verpflichtend ab 1. Juli 2009 bei öffentlichem Aushang sowie bei Verkauf und Neuvermietung
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Quelle Minol
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Preis
Vor-Ort-Energieberatung
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| Anzahl der WE |
Honorar, brutto |
Bundeszuschuss *) |
Eigenanteil (inkl. MwSt.) |
| 1 |
725 € |
350 € |
375 € |
| 2 |
745 € |
350 € |
395 € |
| 3 bis 4 |
830 € |
410 € |
420 € |
| 5 bis 6 |
935 € |
410 € |
525 € |
| 7 bis 10 |
1085 € |
410 € |
675 € |
| 11 bis 15 |
1290 € |
410 € |
880 € |
| 16 bis 20 |
1500 € |
410 € |
1090 € |
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Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet
wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr
als 50% durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich
als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche
zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro
für Ein-/Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Energieausweis
- Verbrauchsorientiert ab 30 € netto
- Bedarfsorientiert ab 200 € netto
Erfassungsbogen für verbrauchsorientierten Energiepausweis
Für die Berechnungen erforderliche Angaben und Unterlagen wie Energieabrechnungen, Baupläne,
Bauteilaufbauten, Anlagentechnik u.ä. sind auftraggeberseitig bereitzustellen.
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