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Innovative Gebäude-Technik
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Gebäude-Management
Wärmemess- und Abrechnungsdienst

Ingenieurgesellschaft
"TEMPELWALD" mbH
Carolinenstraße 40
07973 Greiz

Tel.: 03661/7043-0
Fax: 03661/7043-20


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Energieberatung

Die Energiepreise haben sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar.

Die fossilen Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Kohle sind endlich. Die größten Lagerstätten befinden sich in instabilen Regionen der Erde. Kriege um die immer knapper werdenden Rohstoffe sind zukünftig nicht auszuschließen.

Bei jeder Nutzung fossiler Energieträger wird das Klimagas CO2 frei, Naturkatastrophen aufgrund der globalen Erderwärmung sind die Folge.

Damit sind die grundsätzliche Umstellung unserer Energieversorgung und der Ersatz fossilen Energieträger eine entscheidende Aufgabe unserer Zeit.

Durch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Verbesserung der Energieeffizienz begeben Sie sich gegenüber den Unwägbarkeiten der zukünftigen Energiepreisentwicklung auf die sichere Seite.



Quelle linear aktuell 02/07

Quelle Science Magazine, 2006

Für den Klimaschutz kann jeder etwas tun, aber auch hier sind oftmals die Mittel begrenzt. Wir helfen Ihnen dabei, das Richtige zutun. Somit profitieren Sie und das Klima!

Unsere Leistungen

  • Vor-Ort-Energieberatung nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Unterstützung bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln innerhalb des CO2 -Gebäudesanierungsprogramms (Maßnahmenpakete 0 bis 4, EnEV-Neubauniveau bzw. Unterschreitung EnEV-Neubauniveau um 30%, Kredit- oder Zuschussvariante).

  • Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 (in Vorbereitung)

  • Beratung Thüringer Unternehmen im Rahmen des "Impulsberatungsprogramms für mehr Energieeffizienz..." durch das Umweltzentrum des Handwerks Thüringen (UZH)

  • Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude nach Bedarf oder Verbrauch entsprechend EnEV 2007

  • Variantenuntersuchung zur Wärmeversorgung in Anlehnung an VDI 2067 (Vollkostenvergleich)

  • Finanzmathematische Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit von Energiekonzepten Nutzwertanalyse, Kapitalwert- und Annuitätenverfahren, interner Zinsfluss)

  • Simulation solarthermischer Anlagen (Deckungsrate)

  • Gebäudedichtheitstest (Blower-Door-Messung), Gebäudethermographie (nach vorheriger Absprache)

  • Beratung zu Stromtarifen, Messungen, Lastmanagement

Qualifikation, Fachkenntnis

  • Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz nach § 21 EnEV 2007

  • BAFA anerkannter Energieberater, Beraternummer 118395

  • Zugelassen als Berater vom Umweltzentrum des Handwerks Thüringen (UZH) für das Impulsberatungsprogramm für mehr Energieeffizienz Thüringer Unternehmen

  • Mitglied im Landesfachverband Energieberatung Thüringen e.V.

Wesentliche Inhalte des Vor-Ort-Beratungsberichts

Erhebung des Ist-Zustandes

Die Gebäudedaten, wie Haustyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten werden aufgenommen. Berechnungen von Gebäudevolumen sowie der beheizten Fläche.

Das Gebäude wird wärmetechnisch eingestuft und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen und offensichtlichen Wärmebrücken.

Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende, Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.

Schließlich wird noch der Zustand der Heizungsanlage erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärmeerzeuger gemäß des Abgasmessprotokolls sowie genaue Angaben über den bisherigen Energieverbrauch, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im Heizungssystem mit Steuer- und Regelungstechnik.

Der Beratungsbericht
  • Grunddaten des Gebäudes
  • energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
  • energetische Schwachstellen
  • Warmwasserbereitung
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Angabe der Kosten als Kostenschätzung
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxyd und Stickoxyd) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Differenzierter Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse, mit den sich aus dem Bericht ergebenden Empfehlungen
Das persönliche Beratungsgespräch

Der Beratungsbericht wird ausgehändigt und der Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch erläutert. Hier geht es besonders darum Tipps zu geben, wie die Vorschläge umzusetzen sind und welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.

Kurzinformation zur EnEV 2007

Quelle dena/EnEV2007

EnEV 2007: Welche Gebäude betroffen?

Die EnEV 2007 wird für alle beheizten und gekühlten Gebäude gelten sowie für deren Anlagentechnik zur Heizung, Kühlung, Raumlufttechnik, Beleuchtung und Warmwassererwärmung. Ausnahmen sind Wohnhäuser, die unter vier Monaten jährlich genutzt werden, landwirtschaftliche Gebäude, Kirchen usw.

Welche Energieausweise sind vorgeschrieben?

Energieausweise für Neubauten aber auch für wesentliche Änderungen oder Erweiterungen im Bestand. Der Eigentümer muss den Energieausweis der Landesbehörde auf Verlangen vorlegen.

Energieausweise im Bestand samt Empfehlungen zur Modernisierung bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder Nutzungseinheit. Der Energieausweis muss potentiellen Käufern oder Mietern zugänglich gemacht werden.

Öffentliche Energieausweise müssen gut sichtbar an Dienstleistungsgebäuden mit über 1000 m2 Nutzfläche und mit regem Publikumsverkehr aushängen.

Ab wann sind die Energieausweise verpflichtend?
  • Wohnbestand mit Baujahr bis 1965: verpflichtend ab 1. Juli 2008 bei Verkauf oder Neuvermietung
  • Wohnbestand Baujahr 1966 bis 01.02.2002: verpflichtend ab 1. Januar 2009 bei Verkauf oder Neuvermietung
  • Nachweise gemäß EnEV 2002 bzw. EnEV 2004 und freiwillige Energieausweise im Bestand sollen 10 Jahre gültig sein.
  • Nichtwohnbestand: verpflichtend ab 1. Juli 2009 bei öffentlichem Aushang sowie bei Verkauf und Neuvermietung

Quelle Minol

Preis

Vor-Ort-Energieberatung
Anzahl der WE
1 725 € 350 € 375 €
2 745 € 350 € 395 €
3 bis 4 830 € 410 € 420 €
5 bis 6 935 € 410 € 525 €
7 bis 10 1085 € 410 € 675 €
11 bis 15 1290 € 410 € 880 €
16 bis 20 1500 € 410 € 1090 €

Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.


Energieausweis
  • Verbrauchsorientiert ab 30 € netto
  • Bedarfsorientiert ab 200 € netto
Erfassungsbogen für verbrauchsorientierten Energiepausweis Für die Berechnungen erforderliche Angaben und Unterlagen wie Energieabrechnungen, Baupläne, Bauteilaufbauten, Anlagentechnik u.ä. sind auftraggeberseitig bereitzustellen.